Quellen und Eintragsmengen in die Gewässer in Deutschland ermittelt
Mit der Verabschiedung der "Richtlinie 2000/60/EG
des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23.10.2000 zur Schaffung
eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der
Wasserpolitik" (Wasserrahmenrichtlinie) wurde ein neues
Instrument geschaffen, das die Kontrolle der Gemeinschaft bzgl.
gefährlicher Stoffe harmonisiert und weiter entwickelt. Wesentliches
Ziel der Richtlinie ist die Erreichung eines "guten Zustands" der
Gewässer. Dieser setzt sich aus den Elementen "ökologischer Zustand"
und "chemischer Zustand" zusammen.
Zur Erreichung des "guten chemischen Zustands" fordert Artikel 16
der Wasserrahmenrichtlinie spezifische Maßnahmen gegen die
Gewässerverschmutzung durch einzelne Schadstoffe oder
Schadstoffgruppen, die ein erhebliches Risiko für die aquatische Umwelt
und durch die aquatische Umwelt (ggf. für den Menschen) Darstellen.
Mit der Entscheidung Nr. 2455/2001/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20.11.2001 wurden die o. g. Schadstoffe und Schadstoffgruppen in der Liste prioritärer Stoffe festgelegt (siehe Tabelle).