BMU: Die Europäische Wasserrahmenrichtlinie und ihre Umsetzung in Deutschland
Die
Wasserrahmenrichtlinie der Europäischen Gemeinschaft ist am 22.12.2000 in Kraft getreten. Mit dem Tag der Veröffentlichung im Amtsblatt fiel der Startschuss für eine integrierte Gewässerschutzpolitik in Europa, die auch über Staats- und Ländergrenzen hinweg eine koordinierte Bewirtschaftung der Gewässer innerhalb der Flusseinzugsgebiete bewirken wird. Das Bundesumweltministerium begrüßt die Wasserrahmenrichtlinie, die zu einer Harmonisierung des Gewässerschutzes innerhalb der weiter anwachsenden Gemeinschaft und zu einer Verbesserung des Zustands der Gewässer beitragen wird.
Der besondere Reiz dieser Richtlinie liegt in der konsequenten Umsetzung einer gesamtschaulichen Betrachtung der Gewässer, vor allem aus ökologischer Sicht. Gleichzeitig verfolgt sie zudem aber auch spezifische Sichtweisen. Beide Aspekte zeigen sich insbesondere im
- konsequent flächenhaften, auf das Flusseinzugsgebiet bezogenen Ansatz,
- gewässertypenspezifischen Ansatz,
- kombinierten Ansatz der Betrachtung von Schadstoffen (Emission und Immission) und
- einzelstoff- bzw. gruppenparameterbezogenen Ansatz.
Insgesamt werden 7 EG-Richtlinien, die auf einen sektoralen, nutzungsspezifischen Gewässerschutz abzielen, nach Übergangsfristen (7 bzw. 13 Jahre) aufgehoben.
Durch die Richtlinie werden insbesondere neue Impulse für einen stärker ökologisch ausgerichteten ganzheitlichen Gewässerschutz erwartet. Die bereits im deutschen Wasserrecht verankerten Bewirtschaftungselemente und immissionsbezogenen Instrumente werden verstärkt anzuwenden sein. Auch ökonomische Betrachtungen werden an Bedeutung gewinnen. Die Regelungen der Wasserrahmenrichtlinie, insbesondere die geforderte integrierte Bewirtschaftung der Gewässer nach Flussgebietseinheiten, dürften das allgemein hohe Niveau des Gewässerschutzes in Deutschland noch verstärken.
Ab Inkrafttreten laufen die in der Richtlinie vorgegebenen Fristen zur rechtlichen und materiellen Umsetzung in den Mitgliedsstaaten an. Für die föderale Struktur in Deutschland bedeutet dies: Bund und Länder müssen entsprechend der unterschiedlich verteilten Gesetzgebungskompetenzen ihr Handeln aufeinander abstimmen, damit die Richtlinie in deutsches Recht umgesetzt und in 15 Jahren eine gute Gewässerqualität in Deutschland erreicht ist.